Am 01.12.2021 tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Für Webseitenbetreiber am wichtigsten: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine Einwilligung der Besucher.

Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers gesetzt werden dürfen. 2020 schloss sich der Bundesgerichtshof dem Urteil des EuGH an und stellte ebenfalls klar: Webseitenbetreiber benötigen eine aktive Einwilligung, wenn sie Cookies setzen wollen. Bereits vorausgewählte Checkboxen zählen nicht als echte und ausdrückliche Einwilligung und sind daher nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.

TTDSG lässt zwei Ausnahmen zu

Nach den Urteilen des EuGH und des BGH schreibt das TTDSG diese Anforderungen an Webseitenbetreiber nun gesetzlich fest und weitet den Anwendungsbereich der Regelungen etwa auch auf Smarthome-Anwendungen, E-Mail- und Messenger-Dienste aus.

Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG:

  • Cookies und Tracking-Dienste deaktivieren bis zu Einwilligung
  • Einwilligungen müssen aktiv gesetzt werden
  • Das Cookie-Banner muss einen "Annehmen" und einen "Ablehnen"-Button enthalten
  • Der "Annehmen"-Button darf nicht hervorgehoben werden
  • Nutzer müssen umfassend über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden
  • Lediglich für technisch notwendige Cookies oder Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, braucht es keine aktive Einwilligung. Als technisch notwendige Cookies zählen Cookies, ohne die eine Webseite nicht funktionieren würde. Das können beispielsweise Session-Cookies für Warenkörbe oder Sprachversionen einer Webseite sein oder Cookies für Zahlungsprozesse.

Borlabs Cookie ist TTDSG-konform

Mit Borlabs Cookie können Webseitenbetreiber diese Anforderungen umsetzen und so Cookies und Tracking-Dienste TTDSG-konform einsetzen. Im Folgenden zeigen wir kurz, welche Einstellungen vorgenommen werden müssen, um die TTDSG-Anforderungen zu erfüllen.

Borlabs Cookie sollte mindestens in der Version 2.2.33 vom 10. September 2021 betrieben werden. Mit dieser Version wurde die Buttongröße für alle Buttons in der Cookie-Box angeglichen. Die aktuelle Version trägt die Versionsnummer 2.2.40. Als Layout für die Cookie Box muss "Advanced" ausgewählt werden - entweder "Box" oder "Bar".

Lesen Sie den kompletten Beitrag des Cookie-Banner Herstellers: https://de.borlabs.io/ttdsg-und-borlabs-cookie/


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