Facebooks Like-Button auf Webseiten kann abgemahnt werden!

Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plugin Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, ist diese Datenübertragung aber nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt. Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung derartiger Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind. Hintergrund ist, dass Facebook über Plugins wie den Like Button millionenfach Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten abgreift, die den Like Button eingebunden haben - ohne dass die Nutzer das wissen, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen. Das Urteil ist zwar nur zum Facebook Like Button ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen.

 Alle Webseiten, die nicht ausschließlich privat sind, können also abgemahnt werden:

  • alle Online Shops
  • alle Seiten von Dienstleistern
  • alle Unternehmens-Seiten
  • Alle Seiten mit Werbung, Affiliate-Seiten

Aber auch bei privaten Seiten verstoßen die Betreiber gegen Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

Quelle und Informationen: https://www.e-recht24.de/

Foto-Credit: Designed by Freepik


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